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Stellenanzeige Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

Ärztin oder einen Arzt Schwerpunktverantwortung im Bereich "Einsatzmedizin" (BesGr. A15 NBesG)
Standort Lüneburg

Bei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI), Abteilung 1, Dezernat 14, Regionaler Medizinischer Dienst Nord-Ost ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Lüneburg der nach Besoldungsgruppe A 15 NBesG bewertete Dienstposten „Polizeiärztin/Polizeiarzt mit thematischer Schwerpunktverantwortung" im Bereich „Einsatzmedizin" neu zu besetzen.

Organisatorisch besteht der Medizinische Dienst der Polizei Niedersachsen aus drei Regionalen Medizinischen Diensten, an den Standorten Hannover/Göttingen (RMD Süd), Braunschweig/Lüneburg (RMD Nord-Ost) und Oldenburg/Osnabrück (RMD West).

Im Medizinischen Dienst werden insbesondere ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der begutachtenden Medizin, die Sicherstellung der arbeits- und betriebsmedizinischen Versorgung und die medizinische Versorgung der Polizeibeschäftigten in größeren Einsätzen wahrgenommen. Die jeweiligen medizinischen Einrichtungen sind modern und überdurchschnittlich gut ausgestattet (u.a. Sehtest, Perimetrie, Psychometrie, Audiometrie, Lungenfunktionsdiagnostik, Ergometrie, Langzeitblutdruckmessung).

Mit dem ausgeschriebenen Dienstposten sind u.a. folgende Aufgaben verbunden:

  • Untersuchungen aus beamten- oder tarifrechtlichem Anlass (z.B. Einstellungsuntersuchungen zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit, Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit, Dienstunfallbegutachtungen, regelmäßige Untersuchungen der Spezialeinheiten),
  • arbeitsmedizinische Betreuung aller Beschäftigten der Polizei Niedersachsen mit sozial- und präventivmedizinischen Aufgaben sowie
  • medizinische Versorgung im Einsatz.

Zusätzlich sind mit der Schwerpunktverantwortung im Bereich „Einsatzmedizin" insbesondere folgende Aufgaben verbunden:

  • fachliche Bewertung grundsätzlicher medizinischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung der einsatzmedizinischen Versorgung der Polizeibeschäftigten,
  • Koordination der einsatzbezogenen medizinischen Weiterbildung der Polizeiärztinnen/ Polizeiärzte und der Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten sowie der Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter der Polizei,
  • Fortschreibung der inhaltlichen Ausgestaltung der extern durchgeführten Fortbildung der Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten sowie der Rettungssanitäterinnen / Rettungssanitäter der Polizei,
  • Fortschreibung der Ausstattung der Polizeiärztinnen/ Polizeiärzte, der Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten sowie der Rettungssanitäterinnen/ Rettungssanitäter der Polizei mit einheitlicher Schutzbekleidung und einsatzbezogener Ausrüstung.

Gesucht wird eine dynamische Persönlichkeit, die

  • nach ihren bisherigen dienstlichen Verwendungen als Ärztin oder Arzt Gewähr für eine
  • erfolgreiche Bewältigung der im RMD Nord-Ost und im Bereich der Schwerpunktver-
  • antwortung zu leistenden Aufgaben bietet,
  • bereits über die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin" verfügt,
  • ein hohes Maß an Führungs- und Sozialkompetenz, insbesondere Durch-setzungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft besitzt,
  • Teamfähigkeit, Entscheidungskompetenz sowie die Fähigkeit besitzt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren,
  • über ausgeprägte Fähigkeiten zu Kreativität, Innovation und Konfliktmanagement verfügt,
  • eine konstruktive und unterstützende Zusammenarbeit mit der Dezernatsleitung gewährleistet,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft besitzt, die durch die betriebswirtschaftlichen Prozesse bedingten Veränderungen zu gestalten und zu steuern
  • und die überzeugende Repräsentation der medizinischen Arbeit in der Polizei gewährleistet.

Diese Ausschreibung richtet sich sowohl an bereits verbeamtete Ärztinnen und Ärzte, die sich im Statusamt der BesGr. A 14 oder A 15 NBesG befinden, als auch an Interessentinnen und Interessenten, die noch nicht in einem Beamtenverhältnis beschäftigt sind. In diesem Fall ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen zunächst eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis im Statusamt A 14 NBesG, vorgesehen. Die Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 kann erfolgen, sobald die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Einstellung in das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. Ausnahmen hiervon unterliegen einer Einzelfallentscheidung.

Geboten werden eine interessante, vielfältige, anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst sowie die Mitarbeit in einem aufgeschlossenen, kooperativen und leistungsbereiten Team. Sie erhalten neben dem Regelgehalt der Besoldungsgruppe A 15 NBesG individuelle Familienzuschläge und sind beihilfeberechtigt im Rahmen der niedersächsischen Beihilfevorschriften.

Des Weiteren erhalten Sie gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsische Erholungsurlaubsverordnung 30 Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet, wobei eine flexible Ausrichtung an den dienstlichen Bedarfen erwartet wird.

Die Polizei Niedersachsen ist seit 2008 als familienbewusste Institution zertifiziert und unterstützt die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Anforderungen. In 2015 wurde die Polizei Niedersachsen zudem mit dem Exzellenz-Siegel im Rahmen des Corporate Health Award für ein herausragendes betriebliches Gesundheitsmanagement zertifiziert. Im Jahr 2017 hat die Polizei Niedersachsen den CSR Jobs Award in den Kategorien „Unsere Familienkultur" und „Unsere neue Arbeitswelt" erhalten.

Ihre gründliche Einarbeitung sowie Ihre fachliche und persönliche Weiterbildung sind für uns selbstverständlich.

Das Land Niedersachsen fördert verstärkt die berufliche Entwicklung von Frauen und ist bestrebt, den Anteil von Frauen auch in herausragenden Fachfunktionen der Polizeiver­waltung zu erhöhen. An der Beteiligung von Frauen in diesem Verfahren bin ich daher besonders interessiert und ermuntere ganz ausdrücklich zu entsprechenden Bewerbungen.

Aussagekräftige Bewerbungen bitte ich bis zum

29.03.2018

an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, Referat25, Lavesallee 6, 30169 Hannover, zu übersenden. Das Einverständnis in die Einsichtnahme der Personalakte (soweit vorhanden) ist in der Bewerbung zu erklären.

Als Ansprechpartner zu dieser Ausschreibung stehen im Landespolizeipräsidium Herr Leitender Polizeidirektor Henning Dreyer (Tel.: 0511/120-6141) sowie Herr Ministerialrat Michael Greve (Tel. 0511/120-6170), bei der ZPD NI Frau Leitende Medizinaldirektorin Dr. Jutta Schinz (Tel. 0511/9695-1701) zur Verfügung.