Stellenanzeige Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Ärztinnen und Ärzte im Medizinischen Dienst (BesGr. A14 NBesG)
Standorte Hannover, Lüneburg, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg
Nah an den Menschen unserer Organisation ...
... als Polizeiärztin oder Polizeiarzt im Medizinischen Dienst
In der Polizei Niedersachsen liegt die arbeitsmedizinische Betreuung und Durchführung beamtenrechtlicher Begutachtungen der ca. 24.000 Beschäftigten in den Händen des Medizinischen Dienstes. Der Medizinische Dienst ist Teil der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen mit Sitz in der Landeshauptstadt Hannover. Darüber hinaus befinden sich weitere Standorte, Regionale Medizinische Dienste (RMD), in Göttingen, Braunschweig, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück.
Es erwartet Sie ein Team von insgesamt 18 Ärztinnen und Ärzten sowie über 30 Kolleginnen und Kollegen des medizinischen Fachpersonals in einem innovativen und ausgezeichneten Gesundheitswesen mit einem modern sowie überdurchschnittlich gut ausgestattetem Arbeitsumfeld.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für die Standorte Hannover, Braunschweig, Lüneburg, Osnabrück oder Oldenburg Ärztinnen und Ärzte mit mindestens zweijähriger klinischer Erfahrung in einem Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung.
Bevorzugt bei der Bewerbung werden Sie, wenn Sie schon Fachärztin/Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. Fachärztin / Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sind. Gleichfalls werden Sie bevorzugt, sollten Sie bisher noch nicht über eine dieser beiden Qualifikationen verfügen, aber die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Weiterbildungsvoraussetzungen für den Bereich Arbeits-/Betriebsmedizin bei Ihnen vorliegen. Diese Weiterbildung wird von uns an mehreren Standorten angeboten.
Mindestvoraussetzung für den Erwerb der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin ist eine abgeschlossene Weiterbildungszeit von mindestens 24 Monaten im Bereich Innere Medizin und/oder Allgemeinmedizin. Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin ist eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und eine abgeleistete 12-monatige Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin und/oder Allgemeinmedizin.
Die jeweiligen Weiterbildungszeiten müssen bei einem Weiterbildungsermächtigten gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 der aktuellen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen abgeleistet worden sein.
Zu Ihren breit gefächerten und interessanten Aufgaben gehören unter anderem die Untersuchungen aus beamtenrechtlichem Anlass (z.B. Einstellungsuntersuchungen zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit, Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit, Dienstunfallbegutachtungen) und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die arbeitsmedizinische Betreuung aller Beschäftigten der Polizei Niedersachsen in sozial- und präventivmedizinischen Fragestellungen. Darüber hinaus analysieren Sie Arbeitsplätze und beraten hinsichtlich der Arbeitsplatzgestaltung.
Weiterhin wirken Sie bei der Früherkennung von Erkrankungen, der Wiedereingliederung sowie der Gesundheitsförderung der Beschäftigten mit. Bei größeren polizeilichen Einsätzen betreuen Sie die Beschäftigten ärztlicherseits vor Ort.
Wir ...
- bieten Ihnen ein breit aufgestelltes und interessantes Arbeitsfeld,
- sind ein sehr familienfreundlicher Arbeitgeber (anerkannt bzw. auditiert) mit der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit,
- fördern fachliche Fortbildung, auch finanziell,
- legen größten Wert auf Teamarbeit und kollegiale Vernetzung,
- pflegen flache Hierarchien und
- ermöglichen flexible Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen.
Sie ...
- sind Ärztin oder Arzt mit zumindest zweijähriger klinischer Erfahrung im Bereich der unmittelbaren Patientenversorgung
- oder
- sind Fachärztin/Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. verfügen über die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder
- erfüllen die Voraussetzungen zur Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. Betriebsmedizin
- verfügen wünschenswerterweise über notfallmedizinische Kenntnisse,
- haben ausgeprägte fachliche und analytische Fähigkeiten und
- bringen ein hohes Maß an Sozialkompetenz mit.
Die Anstellung im Medizinischen Dienst der Polizei Niedersachsen erfolgt im Beamtenverhältnis und ist grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahrs möglich. Ausnahmen hiervon unterliegen einer besonderen Prüfung. Die Einstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 14 NBesG. Ein Aufstieg nach A 15 NBesG ist ggf. möglich.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Dienstposten sind teilzeitgeeignet. Nur in wenigen Ausnahmefällen sind Dienste an Wochenenden und Feiertagen im Rahmen von Einsätzen zu leisten.
Falls die Voraussetzungen vorliegen, besteht die Möglichkeit einer arbeits- oder betriebsmedizinische Weiterbildung (so erforderlich) in Verbindung mit den berufspraktischen Zeiten während der Dienstzeit aktuell in Hannover, Göttingen, Osnabrück und Braunschweig.
Das Land Niedersachsen fördert verstärkt die berufliche Entwicklung von Frauen und ist bestrebt, deren Anteil bei Dienstpostenbesetzungen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. Schwerbehinderte werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner sind ...
- Dr. med. Jutta Schinz, Leiterin des Medizinischen Dienstes, Telefon (0511) 9695-1701
- Eike Zilling, Ansprechpartner in der Personalstelle, Telefon (0511) 9695-1231
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.03.2018 an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Dezernat 11, Tannenbergallee 11 in 30163 Hannover. Das Einverständnis in die Einsichtnahme der Personalakte (soweit vorhanden) ist in der Bewerbung zu erklären.
Weiterhin wird um Mitteilung von Abwesenheiten im Mai/Juni 2018 gebeten.