MAK-Kommission: MAK- und BAT-Werte-Liste
Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe – MAK-Kommission
Die Aufgabe der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) besteht gemäß der Satzung der DFG in der wissenschaftlichen Politikberatung. Dazu erarbeitet die Kommission Vorschläge für maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werte) für flüchtige Chemikalien und Stäube, biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte), biologische Leitwerte (BLW) bzw. biologische Arbeitsstoff-Refernzwerte (BAR) und Verfahren zur Analytik der Arbeitsstoffe in der Luft und in biologischem Material. Krebserzeugende, keimzellmutagene, sensibilisierende, hautresorptive und die Schwangerschaft beeinträchtigende Stoffe werden entsprechend markiert.Seit 2012 hat die MAK-Kommission den Status einer Ständigen Senatskommission.