Wegen einer Corona-Impfaktion mit einem nicht zugelassenen Impfstoff steht der Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sieht einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Das Urteil fällt höher aus als gefordert. Der Arzt wurde zur Zahlung von insgesamt 250.000 Euro verurteilt.