Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) können bei Neugeborenen und Säuglingen schwere Verläufe nehmen. Mit Beyfortus (Nirsevimab) steht nun eine Propylaxe zur Verfügung. Doch in welchen Fällen wird sie von den Kassen erstattet? Und können Ärzte den Antikörper auf Sprechstundenbedarf verordnen? Und dann ist ja auch noch der Lieferengpass.