Das Paul-Ehrlich-Institut informiert über die Änderung der Praxis bei der staatlichen Chargenprüfung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln. Im Rahmen der staatlichen Chargenprüfung wird das PEI ab sofort keine Muster von Packungsbeilagen, Fachinformationen, Behältnissen und äußeren Umhüllungen der Arzneimittel mehr anfordern und dementsprechend diese auch nicht mehr überprüfen. Die sonstigen Anforderungen im Verfahren der staatlichen Chargenfreigabe bleiben unverändert bestehen.
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