Rezeptur- und Defekturarzneimittel ohne Einzelverordnung sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Problem geworden. Das Urteil sorgt in der Praxis nicht nur für Unsicherheit, sondern auch für Versorgungsprobleme. Arztpraxen, die bislang Rezepturen und Defekturen für den Praxisbedarf erhielten, reagierten irritiert, dass sie nun nicht mehr von Apotheken beliefert werden, sofern sie nicht patientenindividuell verordnen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich deshalb jetzt an das BMG gewandt und eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben gefordert.
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