Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals über Haftungs- und Auskunftsansprüche einer gegen COVID-19 geimpften Person gegen einen Impfstoffhersteller (AstraZeneca) entschieden. Nachdem die Klägerin in den Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, befand der BGH nun: Das Berufungsgericht hat fehlerhaft geprüft und muss noch einmal ran.
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