Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden: Für mögliche Impfschäden nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus haften nicht die impfenden Ärztinnen und Ärzte. Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler treffe grundsätzlich den Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Entsprechende Klagen von Geschädigten müssten sich demnach gegen Bund oder Länder richten.
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