Hatten gesetzlich Versicherte keine Indikation für eine Covid-19-Impfung, konnten sie bisher dennoch immunisiert werden. Ein Anspruch auf die Impfung galt, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies für medizinisch erforderlich hielt. Das ändert sich bald: Ab 1. März fällt dieser erweiterte Impfanspruch weg. Dann gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie.