Entgegen anderer Meldungen sieht der aktuelle Referentenentwurf zum GeDIG für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte weder eine Opt-out-Regelung beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) noch eine Ausweitung der zeitlichen Nutzungsrechte auf 90 Tage vor. Erweitert werden ausschließlich die inhaltlichen Verarbeitungsrechte: Künftig sollen auch Befunde und Diagnosen aus arbeitsmedizinischen Vorsorgen berücksichtigt werden können.
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