Die Empfehlungen der STIKO fokussieren primär auf Inlandsgefährdungen sowie den touristischen Individualschutz. Spezifische Gefährdungsprofile beruflicher Auslandstätigkeiten bleiben dabei oft unberücksichtigt, obwohl Berufs- und Umfeldgefährdungen hier verschmelzen. In der internationalen Arbeitsmedizin besteht an dieser Stelle eine Beratungslücke. Der vorliegende Artikel analysiert am Beispiel von Dengue und Chikungunya die Notwendigkeit einer erweiterten arbeitsmedizinischen Indikationsstellung bei Impfungen. Unter Berücksichtigung der STIKO-Öffnungsklausel, kumulativer Gefährdungen und der Qualität lokaler Versorgungsstrukturen wird aufgezeigt, wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Gefährdungsbeurteilungen im Sinne der ArbMedVV und AMR 6.6 rechtssicher nutzen können, um unter anderem auch Berufskrankheiten (BK 3104) im Auslandseinsatz zu verhüten.
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