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Allgemeine Fachpresse | Die GPK informiert

Mpox-Impfstoff nicht mehr per SSB

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat erneut eine gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite in Bezug auf das Mpox-Virus ausgerufen. In Folge rechnen Experten mit einem zunehmenden Interesse an einer Impfung gegen das Virus. Um die Versorgung mit einem in Deutschland zugelassenen Mpox-Impfstoff sicherzustellen, haben sich die Krankenkassen und der LAV in Sachsen-Anhalt auf einen Bezugsweg verständigt. Heißt konkret: Ab dem 1. Juni soll der zugelassene Mpox-Impfstoff auf den Namen des Versicherten auf Einzelverordnung zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse, bei der der Patient versichert ist, bestellt werden. Achtung: Der Bezug des Impfstoffes über den ärztlichen Sprechstundenbedarf ist ausgeschlossen.