In Niedersachsen haben Landesapothekerverband (LAV) und die Verbände der Krankenkassen erstmals einen gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf (SSB) abgeschlossen. Der Vertrag tritt zum 1. Juli in Kraft. Mit dem neuen Vertrag werde die bisherige, über viele Jahre gewachsene Struktur aus Vereinbarungen und ergänzenden Regelungen aus bundesweiten Verträgen vollständig abgelöst und eine einheitliche und bürokratiearme Grundlage für die Versorgung der niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte mit Sprechstundenbedarf durch die Apotheken geschaffen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
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