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RSV-Impfung für Senioren wird Kassenleistung

In der RSV-Prophylaxe konnte ein weitere wichtige Präventionslücke geschlossen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) beim Robert Koch-Institut (RKI) in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Demnach sollen gesetzlich Versicherte ab 75 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen bereits ab einem Alter von 60 Jahren einen Anspruch auf eine einmalige Immunisierung gegen das RS-Virus erhalten. Die Beschlüsse werden voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten.