Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Nirsevimab (Beyfortus®) seit Juni zur RSV-Prophylaxe für alle Säuglinge im ersten Lebensjahr. Nun ist auch die Finanzierung geklärt: Wie der GKV-Spitzenverband am 17.09. mitteilte, ist der Schutz für Babys künftig auf Kassenkosten möglich. Am 13. September wurde die entsprechende „Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV-Prophylaxeverordnung)“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist am 14. September in Kraft getreten.
Die Verordnung ist trotz der STIKO-Empfehlung notwendig, weil Nirsevimab – anders als Impfungen – als Präventivleistung und Arzneimittel nicht zu den Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zählt.