Die Immunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe B gehört zu den Standardimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder und zählt damit zu den Pflichtleistungen der Kassen. Doch die Vergütung für die Meningokokken B-Impfung war bisher nicht geklärt, sodass Eltern mitunter in Vorleistung gehen mussten. Nun sorgt ein Schiedsspruch in Schleswig-Holstein für Klarheit, und zwar ab sofort.