Wann können Geimpfte für mögliche Corona-Impfschäden Schadenersatz vom Impfstoffhersteller einfordern? Und wann haben sie einen Anspruch auf Auskunft etwa zu bekannten Nebenwirkungen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelte über die Klage einer Frau gegen das Unternehmen Astrazeneca. Wann eine Entscheidung fällt, blieb zunächst offen.
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