In den vergangenen Wochen wurde kontrovers über den möglichen technischen Zugang von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zur elektronischen Patientenakte diskutiert. Dabei wurden Äußerungen getätigt, die Zweifel an Datenschutz und Schweigepflicht in der betriebsärztlichen Versorgung aufkommen ließen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) veröffentlichte nun eine wichtige Klarstellung zu diesem Thema.
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