Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Melphalanflufenamid (Neues Anwendungsgebiet: Multiples Myelom, refraktär, nach 2 Vortherapien, in Kombination mit Dexamethason) – Einstellung eines Verfahrens zur NutzenbewertungDer Beschluss vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XIIa: Änderung der Geltungsdauer – Quartal 02/2024Der Beschluss vom 4. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 4. April 2024 in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: AMO™ ENDOSOL™ – StreichungDer Beschluss vom 27. Februar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Midostaurin (Neubewertung Orphan > 30 Mio: systemische Mastozytose)Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist abgeschlossen.
- Niraparib/Abirateronacetat (Prostatakarzinom, metastasiert, kastrationsresistent, BRCA1/2-Mutationen, Chemotherapie nicht klinisch indiziert, Kombination mit Prednis(ol)on)Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist abgeschlossen.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Midostaurin (Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung der 30 Millionen-Euro-Grenze: systemische Mastozytose)Beschluss vom 2. Mai 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Mai 2024 in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Niraparib/Abirateronacetat (Prostatakarzinom, metastasiert, kastrationsresistent, BRCA1/2-Mutationen, Chemotherapie nicht klinisch indiziert, Kombination mit Prednis(ol)onBeschluss vom 2. Mai 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Mai 2024 in Kraft.
- Idecabtagen vicleucel (Neubewertung Orphan > 30 Mio: Multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien)Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde eingestellt.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Idecabtagen Vicleucel (Neubewertung eines Orphan Drugs nach Überschreitung der 30 Mio. Euro Grenze; multiples Myelom, mind. 3 Vortherapien) – Einstellung eines Verfahrens zur NutzenbewertungBeschluss vom 2. Mai 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Mai 2024 in Kraft.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nivolumab (Neues Anwendungsgebiet: Karzinom des Ösophagus oder gastroösophagealen Übergangs, vorbehandelte Patienten, adjuvante Therapie)Beschluss vom 2. Mai 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Mai 2024 in Kraft.