Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlagen 3 und 4Der Beschluss vom 16. Mai 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Juli 2024 in Kraft.
- Verfahrensordnung: 1. Kapitel § 17f Arbeitsergebnisse des IQTIGDer Beschluss vom 20. Juni 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: C-reaktive Protein (CRP)-Apherese bei akutem VorderwandinfarktBeschluss vom 25. Juli 2024.
- CRP-Apherese bei akutem HerzvorderwandinfarktDas Stellungnahmeverfahren wurde eingeleitet.
- Kinder-Richtlinie: Abnahme des Abschlussberichts zur Evaluation des Pulsoxymetrie-ScreeningsBeschluss vom 18. Juli 2024.
- Erprobung der High-Flow-Therapie bei COPD: G-BA beauftragt unabhängige wissenschaftliche Institution mit StudienbegleitungFachnews des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 23. Juli 2024.
- Heilmittel-Richtlinie: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere ÄnderungenDer Beschluss vom 18. April 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 23. Juli 2024 in Kraft. Abschnitt I Nummer 2 sowie Abschnitt III Nummer 1 bis Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.
- Brentuximab Vedotin (Hodgkin-Lymphom (CD30+, Erstlinie, Stadium III, in Kombination mit Doxorubicin, Vinblastin und Dacarbazin))Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde eingestellt.
- Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Nivolumab (Melanom (Stadium IIB oder IIC), adjuvante Therapie, ≥ 12 Jahre, Monotherapie) – Aufhebung der Befristung der GeltungsdauerBeschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 19. Juli 2024 in Kraft.
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum 1. Januar 2025 in den QS-Verfahren 3 und 5 bis 15Beschluss vom 18. Juli 2024. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.