Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.
- Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Erweiterung des Evaluationskonzepts zur Untersuchung der Entwicklung der VersorgungsqualitätBeschluss vom 21. September 2023.
- Erprobungsstudie Kaltplasmabehandlung bei chronischen Wunden: Herstellerkonsortium finanziert wissenschaftliche StudienbegleitungFachnews des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 25. September 2023.
- Beauftragung IQWiG: Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie bei prämenopausalen Frauen beim primären Mammakarzinom ohne LymphknotenbefallBeschluss vom 24. August 2023.
- Biomarkerbasierte Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie bei prämenopausalen Frauen beim primären Mammakarzinom ohne LymphknotenbefallDas Beratungsverfahren wurde eingeleitet.
- Mutterschafts-Richtlinien: Anpassung der Anlage 5 - Versicherteninformation zu Basis-UltraschalluntersuchungenBeschluss vom 21. September 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Erprobungs-Richtlinie: Magnetische Ösophagus-Sphinkter-Augmentation bei Gastroösophagealer RefluxkrankheitDer Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Mutterschafts-Richtlinien: Formale ÜberarbeitungBeschluss vom 21. September 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Stentretriever zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach SubarachnoidalblutungDas Bewertungsverfahren wurde eingestellt.
- Einstellung der Beratung über eine Richtlinie zur Erprobung: Stentretriever zur Behandlung des Vasospasmus zerebraler Arterien nach SubarachnoidalblutungBeschluss vom 21. September 2023.
- Antrag auf Erprobung gemäß § 137e Absatz 7 SGB V: Kapselendoskopie bei Morbus CrohnBeschluss vom 21. September 2023.