Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für seine Aufgabe, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.
- Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen an AortenaneurysmenDer Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von MindestmengenDer Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Anpassung des Rumpfes für das Erfassungsjahr 2024, der endgültigen und prospektiven Rechenregeln sowie der Liste der planungsrelevanten QualitätsindikatorenDer Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
- Zanubrutinib (Neues Anwendungsgebiet: follikuläres Lymphom, nach ≥ 2 Vortherapien, Kombination mit Obinutuzumab)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Letermovir (Neubewertung Orphan > 30 Mio: CMV-Reaktivierung/Erkrankung, Prophylaxe nach Stammzelltransplantation)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Lanadelumab (Neues Anwendungsgebiet: hereditäres Angioödem, Prophylaxe, 2 bis < 12 Jahre)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Rucaparib (Neues Anwendungsgebiet: Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzinom, Erhaltungstherapie nach Erstlinientherapie)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Letermovir (Neues Anwendungsgebiet: CMV-Erkrankung, Prophylaxe nach Nierentransplantation)Dossier und Nutzenbewertung wurden veröffentlicht, die Frist zur Stellungnahme endet am 5. April 2024.
- Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenfahrten durch Krankenhäuser im Rahmen der tagesstationären Behandlung gemäß § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB VDer Beschluss vom 18. Januar 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
- Omaveloxolon (Friedreich-Ataxie, ≥ 16 Jahre)Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.