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Covid-19: Erweiterter Impfanspruch fällt weg

Covid-19: Erweiterter Impfanspruch fällt weg

Hatten gesetzlich Versicherte keine Indikation für eine Covid-19-Impfung, konnten sie bisher dennoch immunisiert werden. Ein Anspruch auf die Impfung galt, wenn ein Arzt oder eine Ärztin dies für medizinisch erforderlich hielt. Das ändert sich bald: Ab 1. März fällt dieser erweiterte Impfanspruch weg. Dann gelten ausschließlich die Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie.
Der RSV-Impfstoff Abrysvo könnte bald zur Kassenleistung werden

Der RSV-Impfstoff Abrysvo könnte bald zur Kassenleistung werden

Etwa die Hälfte aller RSV-bedingten Todesfälle betrifft Menschen ab 65 Jahren. Umso wichtiger ist die Immunisierung dieser Altersgruppe. Seit Ende August ist der RSV-Impfstoff Abrysvo für Personen ab einem Alter von 60 Jahren zur Prävention zugelassen. Trotz der Impfempfehlung durch diverse Fachgesellschaften ist die Impfung aktuell noch keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Das könnte sich nun ändern.