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Coronavirus-Impfverordnung geht in die Verlängerung
Am 25.05. ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten. Damit ist jetzt klar: Bis 25. November können auch Apothekerinnen und Apotheker wie gehabt gegen COVID-19 impfen. Zudem sind jetzt die Voraussetzungen für impfende Zahnärzte und Zahnärztinnen festgeschrieben.